PatSupport | Patentberatung


Die patente Unterstützung für Ihr Unternehmen!

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Kunden

Wen PatSupport unterstützen kann:

Kleine und mittlere Unternehmen

PatSupport bietet patente Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen des Patentierungsprozesses:

– Identifikation von Ideen (wenn Sie wüssten, was Sie wissen!) und Steigerung von Erfindungsmeldungen
– Professionell und juristisch richtig reagieren auf Erfindungsmeldungen Ihrer Mitarbeiter (Arbeitnehmererfindergesetz ArbEG)
– Neuheitsrecherche zum Stand der Technik und Prüfung
– Abwandlung/Modifikation Ihrer Idee (z.B. für bessere Patentierbarkeit oder zur Vermeidung von Schutzrechtsverletzungen)
– Auswahl der richtigen Patentstrategie (WAS wird WO auf der Welt WIE angemeldet und WIE LANGE geschützt)
– Hilfe bei der Suche nach externen Lizenznehmern (z.B. wenn Sie Ihre geschützte Idee durch Dritte vermarkten lassen wollen)
– Portfolioanalyse und -überwachung (welche Patente werden überhaupt noch genutzt, welche kosten nur noch Gebühren, welche sind vielleicht als Kreuzlizenz noch wertvoll etc.)

Egal ob Sie eine eigene Patentabteilung haben (die wir dann unterstützen können) und/oder  kurz– oder langfristig Unterstützung wünschen (Urlaub–/Krankheitsausfälle, Mitarbeiterwechsel usw.) oder PatSupport als externe Patentabteilung nutzen: Sie bzw. Ihre Mitarbeiter werden entlastet und können sich anderen oder eigentlichen Aufgaben widmen. Die Innovationskraft Ihres Unternehmens wird gestärkt.

Freie Erfinder

Sie haben etwas erfunden und wissen nicht, ob es vielleicht schon etwas Ähnliches gibt? PatSupport klärt das und recherchiert mit Hilfe von professionellen Patentrecherche-Tools zum Stand der Technik.

Wenn Ihre Idee neu scheint, hilft PatSupport durch eine vorläufige prioritätssichernde Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung.
Konkret bedeutet das: noch bevor hohe Prüfungs-, Schutz– und Patentanwaltsgebühren anfallen, können Sie den Markt sondieren, z.B. um potenzielle Lizenznehmer, Käufer, Hersteller etc. zu suchen, ohne Ihr geistiges Eigentum zu gefährden. Diese vorläufige Anmeldung kann im zweiten Schritt (mit oder ohne Zuziehung eines Patentanwaltes) zu einer umfassenderen Schutzrechtsanmeldung weiterentwickelt werden.