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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners
Die Leistungen und Angebote sowie Lieferungen von Dr. Deborah Schmauß, PatSupport („PatSupport“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
PatSupport ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von PatSupport für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. PatSupport verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als PatSupport ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn PatSupport in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.
PatSupport kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
2. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
Die Angebote von PatSupport erfolgen entweder schriftlich oder in elektronischer Form.
Soweit keinerlei Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 30 Tagen, berechnet ab dem Zeitpunkt der Erstellung des Angebots, gültig.
Aufträge können durch den Auftraggeber schriftlich, in elektronischer Form oder per Telefax erteilt, von PatSupport in der gleichen Form angenommen werden.
PatSupport ist berechtigt, die für den Kunden reservierten personellen und materiellen Ressourcen nach Beendigung des Auftrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden an diesen Ressourcen.
3. Kündigung
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für PatSupport insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 90 Kalendertage in Verzug gerät.
4. Vergütung
Die durch den Auftraggeber zu zahlende Vergütung wird zwischen den Parteien im Einzelfallausgehandelt. Alle von PatSupport genannten Preise sind Nettopreise, denen die Mehrwertsteuer und evtl. anfallende Versandkosten hinzugerechnet werden.
5. Haftung
Für Schäden haftet PatSupport nur dann, wenn PatSupport oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PatSupport oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von PatSupport auf den Schaden beschränkt, der für PatSupport bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
Die Haftung von PatSupport wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
6. Geheimhaltung
Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vorschrift sind alle verkörperten oder mündlichen Informationen und Daten, wie beispielsweise technische oder geschäftliche Daten, Unterlagen oder Kenntnisse sowie Muster, die eine der beiden Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhält (insbesondere auch ein von der PatSupport erstelltes und dem Auftrageber bereits vor Vertragsabschluß zugeleitetes Angebot) und die ausdrücklich und erkennbar als vertraulich gekennzeichnet worden sind.
Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen
– ausschließlich im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages zu verwenden, Dritten nicht zugänglich zu machen bzw. sie nur denjenigen ihrer Mitarbeiter zugänglich zu machen, die diese im Rahmen dieses Vertrages benötigen und die zu einer dieser Vereinbarung entsprechenden Geheimhaltung verpflichtet sind, soweit sie nicht auf Grund ihres Arbeitsvertrages einer generellen Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen
– geheim zu halten, dabei die gleiche Sorgfalt wie hinsichtlich eigener Informationen von ähnlicher Bedeutung anzuwenden, mindestens jedoch ein angemessenes Maß an Sorgfalt walten zu lassen.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder werden, ohne dass eine der Parteien dies zu vertreten hat, vorausgesetzt, dass vertrauliche Informationen nicht schon deshalb als öffentlich zugänglich gelten, weil lediglich Teile davon öffentlich zugänglich sind oder werden.
Diese Verpflichtung gilt ebenfalls nicht für vertrauliche Informationen, die aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften zu offenbaren sind, vorausgesetzt, dass die Vertragspartner über die jeweilige Offenlegung schriftlich informiert wurden und die Parteien zuvor alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um eine Offenlegung zu verhindern.
Die Parteien können voneinander bis zu einer Dauer von drei Monaten nach Beendigung des Auftrages verlangen, dass vertrauliche Informationen in verkörperter und/oder elektronischer Form und eventuell übergebene Muster/Angebote unverzüglich zurückgegeben oder vernichtet werden.
Die Parteien verpflichten sich, die Rückgabe oder Vernichtung binnen 14 Tagen nach Zugang der entsprechenden Aufforderung schriftlich zu bestätigen.
7. Änderungsverzögerungen
Ändert der Vertragspartner nach Erhalt des Angebots Bestandteile dessen ab, so kann sich die Bearbeitungszeit bzw. der Beginn der Dienstleistung in angemessenem Umfang verzögern.
8. Termine
Aus Kapazitätsgründen kann keine Gewährleistung auf bestimmte Termine gegeben werden. PatSupport bearbeitet die Erfindungen und Dienstleistungen schnellst möglich, dennoch können keine Schadensersatzansprüche von PatSupport geleistet werden, falls eine Terminverzögerung dazu führt, das dem Vertragspartner Nachteile entstehen.
9. Begutachtung und Gutachten
Erstellte Gutachten sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich als unverbindlicher Ratschlag für den Vertragspartner aus der subjektiven, jedoch fachmännischen Sichtweise des Unternehmens PatSupport. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Begutachtungen erfolgen schriftlich, können aber in seltenen Einzelfällen auch fernmündlich erfolgen. Eine Haftung von PatSupport ist ausgeschlossen, es sei denn, es bestehen zwingende gesetzliche Regelungen.
10. Recherchen
(auch extern vergebene Recherchen) werden nach besten Wissen und Gewissen durchgeführt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit – sie bieten keine Gewährleistung auf Patenterteilung noch sind sie als rechtsverbindlich zu betrachten. Kurzrecherchen beinhalten lediglich eine Verlinkung zu Trefferlisten der jeweiligen Datenbanken – eine Auswertung der Trefferlisten erfolgt durch den Vertragspartner. Werden Rechercheergebnisse als Entgegenhaltungen herangezogen, so wird empfohlen, diese zusätzlich von einem Patentanwalt überprüfen zu lassen, um eine Kollision zu eigenen Schutzrechten sicher auszuschließen. Eine Haftung des Unternehmens PatSupport ist ausgeschlossen, es sei denn, es bestehen zwingende gesetzliche Regelungen.
11. Patentanmeldungen
werden grundsätzlich nur durch externe Partner (Patent- und Rechtsanwälte) durchgeführt. PatSupport prüft in Einzelfällen, ob zunächst eine sogenannte provisorische Patentanmeldung hilfreich erscheint. Diese kann durch PatSupport ausgearbeitet werden. Die Anmeldung erfolgt dann in Eigenregie durch den Vertragspartner. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die provisorische Patentanmeldung keine Patentanmeldung durch einen Patentanwalt ersetzt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine provisorische Patentanmeldung einer ggf. später nachgereichten Patentanmeldung bezüglich der Neuheit entgegenstehen kann. Die Ausarbeitung der provisorischen Patentanmeldung stellt ausdrücklich keine rechtverbindliche Rechtsberatung dar. Hierzu wird empfohlen, zusätzlich einen Patentanwalt zu Rate zu ziehen. Eine Haftung durch PatSupport ist ausgeschlossen, es sei denn, es bestehen zwingende gesetzliche Regelungen.
12. Der Postweg per Einschreiben erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung und ausdrücklichem Wunsch des Vertragspartners. Die zusätzlichen Kosten dafür werden vom Vertragspartner selbst getragen. Ansonsten erfolgt eine normale Briefsendung. Die Kosten hierfür werden durch jede Partei selbst getragen.
13. Datenschutz
PatSupport erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
PatSupport weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht absolut gewährleistet werden kann.
14. Allgemeines
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen entweder der Schriftform oder der elektronischen Form.
Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
Soweit nach diesem Vertrag eine Erklärung schriftlich oder in Schriftform abzugeben ist, muss diese Erklärung von der/den zur ordnungsgemäßen Vertretung der jeweiligen Partei berechtigten Person oder Personen eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet oder notariell beurkundet und der anderen Partei als Original oder als Telefax übermittelt werden.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
15. Gerichtsstandklausel und anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bayreuth.
Für die von PatSupport auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge und für aus ihnen folgenden Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht.